Archiv-Gebührentafel

Veröffentlichung gemäß § 18 Abs. 4 Archivbenutzungs- und Gebührenordnung vom 17. Februar 2004 (KABl S. 75)

Gemäß § 18 Abs. 4 Archivbenutzungs- und Gebührenordnung vom 17. Februar 2004 (KABl S. 75 – RS 944) gibt das Landeskirchenamt auf Vorschlag des Landeskirchlichen Archivs die nachfolgende Gebührentafel bekannt. Sie ersetzt die Gebührentafel vom 24. August 2010 (KABl S. 368).

Gebührentafel für die Benutzung
der kirchlichen Archive
im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Bayern

(Stand: 1. Dezember 2020)

I. Allgemeine Grundsätze

1. Für mündliche oder schriftliche Fachauskünfte einschließlich Abschriften sowie das Erstellen von Gutachten betragen die Gebühren je angebrochene Viertelstunde Zeitaufwand:

Euro 16,–


2. Unabhängig von den vorgenannten Gebühren gelten bei persönlicher Benutzung für private Zwecke, die nicht gebührenfrei nach § 20 Archivbenutzungs- u. Gebührenordnung sind für einen Tag:

Euro 10,–

3. Reproduktionen:
3.1. Papierkopien, die das Archiv anfertigt:
3.1.1 Kopiegröße DIN A4:

Euro 1,00


3.1.2 Kopiegröße DIN A3:

Euro 1,20

3.2. Papierkopien aus Büchern ab 1901 (19. Jh. mit Ausnahmegenehmigung) im Landeskirchlichen Archiv in Selbstbedienung:
3.2.1. Kopiegröße DIN A4:

Euro 0,20


3.2.2. Kopiegröße DIN A3 (wenn technisch möglich):

Euro 0,40

3.3. Ausdruck von Digitalisaten (je nach technischen Möglichkeiten):
3.3.1. nur DIN A4 in Selbstbedienung:

Euro 2,00


Die Anzahl der Kopien ist auf höchstens zehn pro Benutzer/-in und Benutzungstag begrenzt.

3.3.2. Zusatzgebühr, falls für Kopien nach Nr. 3.3.1. die Dienstleistung des Archivs beansprucht wird, obwohl die Möglichkeit der Selbstbedienung gegeben ist bzw. war

Euro 10,00

3.4. Digitalkopien mit dem Buchscanner im Landeskirchlichen Archiv:
3.4.1. Grundpreis:

Euro 1,20

3.4.2. Abspeichern auf externen Datenträger (pro Datenträger):
3.4.2.1 CD/DVD:

Euro 5,00

3.4.2.2 USB-Stick:

Euro 10,00

3.4.3. Bildnachbearbeitung, falls erforderlich oder gewünscht, je angefangene Viertelstunde:

Euro 16,00

3.4.4. Zusenden von Digitalkopien über das Internet (je nach technischen Möglichkeiten, ohne Bearbeitung), pro Auftrag:

Euro 1,00

3.5. Fotoaufträge (analog wie digital) werden an eine geeignete und zuverlässige Fachfirma hinausgegeben. Für den Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr in Höhe von 5% der Rechnungssumme erhoben.

4. Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien schriftlicher Unterlagen.:

Euro 10,00

II. Zuschläge und Ermäßigungen

1. Die nach Abschnitt I, Nr. 1 und 2 zu erhebenden Gebühren erhöhen sich um 25%, wenn mit den Forschungen nachweislich gewerbsmäßige Zwecke verfolgt werden.

2. Die nach Abschnitt I, Nr. 3 zu erhebenden Gebühren erhöhen sich pro Auftrag bei mehr als 30 Reproduktionen (Kopien) um 25%, bei mehr als 60 Reproduktionen (Kopien) um 50% der Summe für den gesamten Auftrag.

3. Eilaufträge von Reproduktionen (Abschnitt I, Nr. 3) können in besonderen Fällen nach Absprache kurzfristig erledigt werden. Sie sind auf dem Bestellschein mit dem Vermerk ,,Eilauftrag" zu kennzeichnen und werden mit einem Aufschlag von 50% belegt. Anderweitig notierte Termine gelten als unverbindlich.

4. Für Schüler/Schülerinnen und Studierende (Nachweis erforderlich) ermäßigen sich die Gebühren nach Abschnitt I, Nr. 3 um 50%. Diese Ermäßigung kann auch wissenschaftlichen Institutionen, kirchlichen und anderen Institutionen gewährt werden, wenn Gegenseitigkeit gewährleistet ist.

5. Die Leitung des jeweiligen Archivs kann Gebühren nach Abschnitt I ermäßigen oder von der Erhebung ganz absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint.

III. Auslagen

1. Die Kosten für Verpackung und Porto werden gesondert berechnet.

2. Als Ersatz für die Bankspesen bei Überweisung bzw. Scheckeinreichung aus dem Ausland wird eine Auslagenpauschale in Höhe von Euro 10,- erhoben.

3. Die Preise vom Archiv beauftragter externer Firmen werden unbeschadet zusätzlicher Zuschläge (Abschnitt I, Nr. 3.5) unverändert an die Antragsteller/-innen weitergegeben. Auf Aushändigung des Original-Negativs besteht kein Anspruch.

IV. Gebühren für die Zustimmung zur Veröffentlichung

1. Bildreproduktionen:

1.1. einmalige Veröffentlichung:

1.1.1. bis 2500 Exemplare:

Euro 40,-

1.1.2. mehr als 2500 Exemplare:

Euro 60,-

1.1.3. unbeschränkte Veröffentlichung (auch Internet):

Euro 150,-

1.2. auf Schallplatten- u. CD-Hüllen etc.:

Euro 250,-

1.3. auf Großplakat und Kunstblatt im Großformat:

Euro 250,-

1.4. in der Presse, in Film und Fernsehen:

Euro 150,-

- mit Weltrechten

Euro 500,-

1.5. auf Bucheinband:

Euro 150,-

2. Zustimmung zur Verwertung von Filmen bzw. Ausschnitten daraus im Fernsehen und im Internet:
pro Sekunde Film:

Euro 20,-

3. Besondere Fälle:
Bei Publikationen mit wissenschaftlichen, heimatkundlichem, familiengeschichtlichem oder unterrichtlichem Zweck und einer Auflage bis zu 
1000 Exemplaren sowie bei Veröffentlichungen, die im Interesse des Archivs liegen, wird keine Gebühr erhoben.

V. Anwendungsregel

Wird in dieser Gebührentafel die Leitung des Archivs oder die Dienststellenleitung genannt, so ist darunter außerhalb des Landeskirchlichen Archivs die jeweils mit der Geschäftsführung beauftragte Person zu verstehen.

München, 23. November 2020
Der Leiter des Landeskirchenamtes 
Dr. Nikolaus Blum, Oberkirchenrat