Übersicht über die Gebühren für die Benutzung des LAELKB
Die für die Inanspruchnahme des kirchlichen Archivs erhobenen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührentafel. Die dort festgelegten Gebührensätze gelten für alle Archive innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Von den Benutzungsgebühren befreit ist, wer mit den Forschungen nachweislich wissenschaftliche, heimatkundliche oder seelsorgerliche Zwecke verfolgt (die Befreiung gilt also in sehr vielen Fällen). Für mündliche oder schriftliche Fachauskünfte einschließlich Übersetzungen fremdsprachiger Texte sowie das Anfertigen von Regesten und Erstellen von Gutachten beträgt zur Zeit die Gebühr:
16 - sechzehn - Euro je angebrochene Viertelstunde Zeitaufwand.
Das Forschungsergebnis hat keinen Einfluss auf die Gebühren!
Bei persönlicher Benutzung des Archivs für private Zwecke (z.B. Ahnenforschung) fallen Pauschalgebühren an:
10 - zehn - Euro pro Tag.
Berechnet werden generell Gebühren für besondere Leistungen wie z.B. die Herstellung von Kopien, Beglaubigungen oder die Ausstellung einer Urkunde (z.B. Taufzeugnis). Als Ersatz für die Bankspesen bei Überweisung bzw. Scheckeinreichung aus dem Ausland wird eine Auslagenpauschale in Höhe von 10 Euro erhoben. Eine Zahlung per PayPal ist nicht möglich. Weitere Gebühren (z.B. für Arbeiten der Fotostelle, für Reproduktionsgenehmigungen) können der im Archiv ausliegenden Gebührentafel entnommen werden bzw. werden im konkreten Fall auf Anfrage gerne mitgeteilt.
Die Benutzung der Bibliotheksbestände in den Räumen des LAELKB ist gebührenfrei. Bei der Überschreitung von Ausleihfristen können Mahngebühren fällig werden.
Aktualisiert am 8. September 2020 (KE)
Die seit dem 1. Oktober 2010 gültige Gebührentafel können Sie hier einsehen.